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Eröffnung von Skate Yard, SHB-Café und cassiopeia Sommergarten

Es wird euch nicht entgangen sein, dass die Hauptstadt langsam wieder zum Leben erwacht. Zaghaft zwar und unter neuen Bedingungen, aber die nimmt man in Kauf wenn es dafür, nach langem Warten, wieder möglich ist seine Rhabarberschorle in der Sonne vor dem SHB-Café oder im angrenzenden Sommergarten zu schlürfen.

UPDATE: Als kleines extra haben wir uns entschlossen den Skate Yard mit Miniramp ab Freitag für euch zu öffnen. Bitte meldet euch vorab im Café an. Gegen eine Schutzgebühr von 1,00 € erhaltet ihr ein Bändchen und könnt draußen abskatern. Um die Abstände zu gewährleisten dürfen max. 15 Skater:innen gleichzeitig auf die Fläche!

Ob und unter welchen Bedingungen die Skatehalle Berlin wieder eröffnen darf hängt von der Entscheidung der Senatsversammlung am 01. Juni ab. Der entsprechende Beschluss tritt dann am 04. Juni in Kraft. Hier heißt es also noch einmal feste Daumen drücken!

Wer mag kann aber dieses Wochenende mit aktuell negativem Testergebnis, Impfschutz oder Genesenennachweis schon bei uns vorbeischauen. Wir freuen uns darauf euch endlich wieder zu sehen!

Öffnungszeiten

Skate Yard & SHB-Café

Freitag: 14:00 – 18:00 Uhr

Samstag/ Sonntag: 10:00 – 18:00 Uhr

cassiopeia Sommergarten

Montag – Freitag: ab 16:00 Uhr

Samstag/Sonntag: ab 13:00 Uhr

Reservierung


Aktuelle Verordnung

Ab 21. Mai 2021 dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben für den Publikumsverkehr öffnen. Der Besuch ist nur Personen gestattet, die eine aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw. Genesenennachweis vorlegen können. Darüber hinaus dürfen an einem Tisch nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam sitzen. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht mitgezählt. Mitarbeiter:innen wie Gäste, die sich nicht an ihrem Sitzplatz befinden, müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Tisch zulässig. Betreiber:innen sind dazu verpflichtet, ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, welches unter anderem die Regulierung der Gästeanzahl, die Kontaktnachverfolgung sowie die Einhaltung der Abstands- und Kontaktregeln sicherstellt.

Quelle: Berlin.de

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